- Daten:
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- 1999
A, D ,F,G,J, Ag 925, 15,5gr, 32,5mm
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- Am
8.Mai 1949 verabschiedete der Parlamentarische Rat, der aus
Mitgliedern der Landtage bestand, mit 53:12 Stimmen das
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Es wurde durch die
Volksvertretungen von mehr als zwei Dritteln der beteiligten
deutschen Länder angenommen. Der Bayerische Landtag stimmte
dagegen. Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949 verkündet
und trat am 24. Mai 1949 in Kraft.
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- Dieses
Grundgesetz begründete ausdrücklich keinen separaten
westdeutschen Teilstaat, sondern verstand sich als Provisorium,
bis das gesamte deutsche Volk in freier Selbstbestimmung die
Einheit und Freiheit Deutschlands vollenden könnte.
Nach den Auflagen der Alliierten sollte die Verfassung
föderalistisch aufgebaut sein, die zerstörte Einheit
Deutschlands wieder herstellen. Die Rechte der beteiligten
Länder schützen, eine angemessene zentrale
Regierungsgewalt vorsehen, sowie die Rechte und Freiheiten des
Individuums festschreiben.
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- Im
übrigen hehielten sich die Hohen Kommissare zahlreiche
Eingriffe, Kontrollrechte und Vetorechte vor, die im Laufe der
politischen Entwicklung zur vollen Souveränität
Deutschlands abgelöst wurden. So kann man mit gutem Recht
sagen, daß diese Verfassung, die heute für das
wiedervereinigte Deutschland gilt, eine von Deutschen
erarbeitete und geistig-polilisch gestaltete Verfassung geworden
ist. Sie ist entscheidend mit den Namen Konrad Adenauer. Carlo
Schmid und Adolf Süsterhenn verbunden. Auch der Name Kurt
Schumacher darf nicht fehlen, der sich als Vorsitzender der SPD
vehement gegen die Forderungen der Hohen Kommissare gewandt hat,
als sie das staatenbündische Element über die
erforderliche bundesstaatliche Einheit stellen wollten. Es
erhöht den Wert des Grundgesetzes, daß in allen für
den einstmaligen Neubeginn wichtigen Grundsätzen im
Parlamentarischen Rat Einigkeit erzielt werden konnte. Man darf
auch sagen, daß die Deutschen sich diese Verfassung, ganz
im Gegensatz zur Weimarer Reichsverfassung, im umfassenden Sinne
zu eigen gemacht haben.
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- Daß
das Grundgesetz nicht eine abstrakte Verfassungskonstruktion
ist, sondern auf geschichtlicher Erfahrung aufbaut und zum
Wandel fähig ist, zeigte die ernsthafte Diskussion um die
Ergänzung des Grundgesetzes, die durch den Beitritt der
ehemaligen DDR durch die freigewählte Volkskammer erfolgt
ist.
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- Das
tragende Element des Grundgesetzes ist der Artikel 1:
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Die
Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu
schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, Das
deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und
unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder
menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in
der Welt. Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgehung,
vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes
Recht.
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Bundestagspräsidentin
a.D. Dr. h. c. Annemarie Renger
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