50 Jahre Grundgesetz

Entwurf:
Hans Joa Dobler, Ehekirchen

Daten:
1999 A, D ,F,G,J, Ag 925, 15,5gr, 32,5mm
Anmerkungen:
Begleitblatt der Bundesschuldenverwaltung, Bundestagspräsidentin a.D, Dr.h.c. Annemarie Renger
Am 8.Mai 1949 verabschiedete der Parlamentarische Rat, der aus Mitgliedern der Landtage bestand, mit 53:12 Stimmen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Es wurde durch die Volksvertretungen von mehr als zwei Dritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen. Der Bayerische Landtag stimmte dagegen. Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949 verkündet und trat am 24. Mai 1949 in Kraft.
Dieses Grundgesetz begründete ausdrücklich keinen separaten westdeutschen Teilstaat, sondern verstand sich als Provisorium, bis das gesamte deutsche Volk in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollenden könnte. Nach den Auflagen der Alliierten sollte die Verfassung föderalistisch aufgebaut sein, die zerstörte Einheit Deutschlands wieder herstellen. Die Rechte der beteiligten Länder schützen, eine angemessene zentrale Regierungsgewalt vorsehen, sowie die Rechte und Freiheiten des Individuums festschreiben.

Im übrigen hehielten sich die Hohen Kommissare zahlreiche Eingriffe, Kontrollrechte und Vetorechte vor, die im Laufe der politischen Entwicklung zur vollen Souveränität Deutschlands abgelöst wurden. So kann man mit gutem Recht sagen, daß diese Verfassung, die heute für das wiedervereinigte Deutschland gilt, eine von Deutschen erarbeitete und geistig-polilisch gestaltete Verfassung geworden ist. Sie ist entscheidend mit den Namen Konrad Adenauer. Carlo Schmid und Adolf Süsterhenn verbunden. Auch der Name Kurt Schumacher darf nicht fehlen, der sich als Vorsitzender der SPD vehement gegen die Forderungen der Hohen Kommissare gewandt hat, als sie das staatenbündische Element über die erforderliche bundesstaatliche Einheit stellen wollten. Es erhöht den Wert des Grundgesetzes, daß in allen für den einstmaligen Neubeginn wichtigen Grundsätzen im Parlamentarischen Rat Einigkeit erzielt werden konnte. Man darf auch sagen, daß die Deutschen sich diese Verfassung, ganz im Gegensatz zur Weimarer Reichsverfassung, im umfassenden Sinne zu eigen gemacht haben.
Daß das Grundgesetz nicht eine abstrakte Verfassungskonstruktion ist, sondern auf geschichtlicher Erfahrung aufbaut und zum Wandel fähig ist, zeigte die ernsthafte Diskussion um die Ergänzung des Grundgesetzes, die durch den Beitritt der ehemaligen DDR durch die freigewählte Volkskammer erfolgt ist.

Das tragende Element des Grundgesetzes ist der Artikel 1:

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgehung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Bundestagspräsidentin a.D. Dr. h. c. Annemarie Renger