30 Jahre Römische Verträge

Entwurf:
Reinhart Heinsdorff, Friedberg-Ottmaring

Daten:
1987 G, Ag 625, 15,5gr, 32,5mm
Anmerkungen:
Begleitzettel der Bundesschuldenverwaltung
Am 25. März 1957 unterzeichneten die Regierungsvertreter von sechs europäischen Staaten BELGIEN, BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, FRANKREICH, ITALIEN, LUXEMBURG, NIEDERLANDE die Verträge über die Gründung der "Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)" und der "Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM)" in einer feierlichen Zeremonie im Kapitol in Rom. Beide Abkommen bilden zusammen mit dem schon am 18. April 1951 unterzeichneten Vertrag über die "Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS oder auch Montanunion genannt)", das vertragliche Fundament der "Europäischen Gemeinschaft (EG)". Die Ziele dieses Vertragswerkes sind in der Präambel des EWG-Vertrags niedergelegt: Sicherung des sozialen Fortschritts durch gemeinsames Handeln und Beseitigung der Europa trennenden Schranken, stetige Besserung der Lebens- und Beschäftigungsbedingungen, Schaffung der Grundlagen für einen immer engeren Zusammenschluß der europäischen Völker zur Wahrung von Frieden und Freiheit.
In den folgenden Jahren führten insbesondere die wirtschaftliche Dynamik und Anziehungskraft eines großen gemeinsamen Wirtschaftsraumes dazu, daß weitere europäische Länder beitraten: am 1. Januar1973 vergrößerte sich die Europäische Gemeinschaft um drei neue Mitgliedstaaten, Großbritannien, Dänemark, Irland; am 1. Januar 1981 wurde Griechenland aufgenommen, und mit dem Beitritt von Spanien und Portugal am 1. Januar 1986 ist aus der ursprünglichen "Sechser-" eine "Zwölfer- Gemeinschaft" geworden.
Die Verträge regeln die Arbeitsgebiete, auf denen die Gemeinschaft tätig wird, sehen die Entscheidungsverfahren vor und legen die Kompetenzen für die einzelnen Gemeinschaftsorgane (Kommission, Ministerrat, Parla- ment, Gerichtshof) fest. Im Laufe der 30 Jahre entstand auf der Grundlage der Verträge eine umfangreiche europäische Rechtsordnung. Im Jahre 1987 wurden wichtige Bestimmungen der ursprünglichen Verträge durch die "Einheitliche Europäische Akte" modifiziert oder neu hinzugefügt, u.a. um die Entscheidungsverfahren zu verbessern, die Tätigkeitsbereiche der Gemeinschaft zu ergänzen (Binnenmarkt, Technoiogie, Umweltschutz, Wirtschafts- und Währungspolitik) und auch um die Rolle des Europäischen Pariaments zu stärken. Die "Römischen Verträge" sind ein Teil der europäischen Verfassungswirklichkeit geworden. Obwohl überwiegend wirtschaftlicher Natur, macht ihre tägliche Anwendung in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft für die europäischen Bürger immer mehr ihre politische Dimension deutlich. Doch ist erst ein Teil des Weges zu einer europäischen Union zurückgelegt. Die nächste entscheidende Etappe wird die Vollendung des europäischen Binnenmarktes bis zum Jahre 1992 sein.
Die Bildseite der Münze zeigt in sinnbildlicher Darstellung der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten ein von zwölf galoppierenden Pferden gezogenes Gefährt mit der Inschrift "30 Jahre EG". Der Text "RÖMISCHE VERTRÄGE" wurde mit dem Bezug "EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT 1957 1987" in die Umschrift übernommen.