- Am 25.
März 1957 unterzeichneten die Regierungsvertreter von sechs
europäischen Staaten BELGIEN, BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND,
FRANKREICH, ITALIEN, LUXEMBURG, NIEDERLANDE die Verträge
über die Gründung der "Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)" und der "Europäischen
Atomgemeinschaft (EURATOM)" in einer feierlichen Zeremonie
im Kapitol in Rom. Beide Abkommen bilden zusammen mit dem schon
am 18. April 1951 unterzeichneten Vertrag über die
"Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl
(EGKS oder auch Montanunion genannt)", das vertragliche
Fundament der "Europäischen Gemeinschaft (EG)".
Die Ziele dieses Vertragswerkes sind in der Präambel des
EWG-Vertrags niedergelegt: Sicherung des sozialen Fortschritts
durch gemeinsames Handeln und Beseitigung der Europa trennenden
Schranken, stetige Besserung der Lebens- und
Beschäftigungsbedingungen, Schaffung der Grundlagen für
einen immer engeren Zusammenschluß der europäischen
Völker zur Wahrung von Frieden und Freiheit.
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In den
folgenden Jahren führten insbesondere die wirtschaftliche
Dynamik und Anziehungskraft eines großen gemeinsamen
Wirtschaftsraumes dazu, daß weitere europäische
Länder beitraten: am 1. Januar1973 vergrößerte
sich die Europäische Gemeinschaft um drei neue
Mitgliedstaaten, Großbritannien, Dänemark, Irland; am
1. Januar 1981 wurde Griechenland aufgenommen, und mit dem
Beitritt von Spanien und Portugal am 1. Januar 1986 ist aus der
ursprünglichen "Sechser-" eine "Zwölfer-
Gemeinschaft" geworden.
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Die
Verträge regeln die Arbeitsgebiete, auf denen die
Gemeinschaft tätig wird, sehen die Entscheidungsverfahren
vor und legen die Kompetenzen für die einzelnen
Gemeinschaftsorgane (Kommission, Ministerrat, Parla- ment,
Gerichtshof) fest. Im Laufe der 30 Jahre entstand auf der
Grundlage der Verträge eine umfangreiche europäische
Rechtsordnung. Im Jahre 1987 wurden wichtige Bestimmungen der
ursprünglichen Verträge durch die "Einheitliche
Europäische Akte" modifiziert oder neu hinzugefügt,
u.a. um die Entscheidungsverfahren zu verbessern, die
Tätigkeitsbereiche der Gemeinschaft zu ergänzen
(Binnenmarkt, Technoiogie, Umweltschutz, Wirtschafts- und
Währungspolitik) und auch um die Rolle des Europäischen
Pariaments zu stärken. Die "Römischen Verträge"
sind ein Teil der europäischen Verfassungswirklichkeit
geworden. Obwohl überwiegend wirtschaftlicher Natur, macht
ihre tägliche Anwendung in den Ländern der
Europäischen Gemeinschaft für die europäischen
Bürger immer mehr ihre politische Dimension deutlich. Doch
ist erst ein Teil des Weges zu einer europäischen Union
zurückgelegt. Die nächste entscheidende Etappe wird
die Vollendung des europäischen Binnenmarktes bis zum Jahre
1992 sein.
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Die
Bildseite der Münze zeigt in sinnbildlicher Darstellung der
Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten ein von
zwölf galoppierenden Pferden gezogenes Gefährt mit der
Inschrift "30 Jahre EG". Der Text "RÖMISCHE
VERTRÄGE" wurde mit dem Bezug "EUROPÄISCHE
GEMEINSCHAFT 1957 1987" in die Umschrift übernommen.
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