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- 2001
A, D ,F,G,J, Ag 925, 15,5gr, 32,5mm
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- Im
September 2001 jährt sich zum fünfzigsten Mal der
Gründungstag des Bundesverfassungsgerichts. Schon vor den
Feierlichkeiten vor Eröffnung des Gerichts am 28. September
1951, hatten die Richter nicht nur am 7. September 1951 ihre
Ernennnngsurkunden
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erhalten,
sondern der Zweite Senat hat am 9 September 1951 bereits die
erste Entscheidung des Gerichtes getroffen. In diesem Verfahren
werde per einstweiliger Anordnung die Volksabstimmung über
die Neugliedernng der Länder im Südwesten Deutschlands
verschoben.
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Hüter
der Verfassung so wird die Aufgabe des
Baundesverfassungsgerichts schlagwortartig umschrieben. Nach den
Erfahrungen aus der Weimarer Republik haben die Mütter und
Väter des Grundgesetzes mit der Errichtung des
Bundesverfassungsgerichts dafür Sorge getragen, dass die
Einhaltung der Verfassung durch die Staatsgewalten von einem
obersten Gericht überwacht wird. Neben dem
Bundespräsidenten, dem Bundeskanzler, dem Bundestag und dem
Bundesrat steht das Bundesverfassungsgericht gleichrangig als
oberstes Verfassungsorgan.
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Die Aufgaben
des Gerichts sind vielfältig Sie sind in der Verfassung
selbst geregelt, ihre Auflistung findet sich in Art 93 GG. Im
Verfahren der Verfassangsbeschwerde, die von jedem Bürger
und jeder Bürgerin eingelegt werden kann, wacht das Gericht
über die Einhaltung der Grundrechte durch Legeslative.
Exekutive und judikative. Voraussetzung für eine zulässige
Verfassungsbeschwerde ist aber in der Regel, dass der
ordentliche Rechtsweg zuvor erschöpft wurde. Das
Bundesverfassungsgericht hat als einziges Gericht in Deutschland
die Kompetenz, Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit dem
Grundgesetz zu überprüfen und gegebenenfalls für
verfassungswidrig zu erklären. Ein besonderes Verfahren
hierfür ist das Normenkontrollverfahren. Schließlich
ist die Aufgabe des Gerichts in Organstreitigkeiten, die Rechte
und Pflichten der Verfassungsorgane, des Bundes und der Länder
und der Mehr- und Minderheiten im parlamentarischen System
gegeneinander abzuwägen und zu schützen.
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Von diesen
Verfahren ist die Verfassungsbeschwerde bei weitem das
populärste. Fast 5000 Menschen wenden sich jedes Jahr an
das Gericht, um sich mit der Verfassungsbeschwerde gegen sie
vermeintlich in ihren Grundrechten verletzende Urteile oder
Gesetze zu wehren.
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Allerdings
führen nur ca. 2,5% der Verfassungsbeschwerden zum Erfolg.
Grundrechtsverstöße, sie denn vorliegen, werden
regelmässig in einer der vorhergehenden Gerichtsinstanzen
erkannt und beseitigt. Jedoch hat die Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts in vielen Fällen die Bedeutung
der Grundrechte gestärkt und in ihrem Gehalt einer breiten
Öffentlichkeit nahegebracht. Im Laufe seines 50jährigen
Bestehens hat das Bundesverfassungsgericht in welcher
Verfahrensgestaltang auch immer - zu fast allen die Gesellschaft
bewegenden Fragen Entscheidungen getroffen. Auch wo das
Bundeverfassungsgericht - wie bei den Organstreitigkeiten - die
Rechte der einzelnen Staatsorgane festlegt oder eine
Kompetenzüberschreitung feststellt, wird es nur auf Antrag
tätig. Weder kann das Gericht Entscheidungen an sich ziehen
noch als ,Gutachter des Staates seine Meinung zu
verfassungsrechtlichen Fragen äussern. Seine Entscheidungen
binden alle staatlichen Gewalten.
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Das Gericht
besteht aus zwei Senaten mit - seit 1963 - jeweils acht
Richterinnen und Richtern. Diese werden einmatig für eine
Amtszeit von zwölf Jahren gewählt. Neben einer
vorgeschriebenen Mindestquote an Richtern, die zuvor an obersten
Bundesgerichten tätig waren, sind es in erster Linie
Professorinnen und Professoren, die für dieses hohe Amt
vorgeschlagen werden. Seit 1994 steht mit Prof. Jutta Limbach
erstmals eine Frau als Präsidentin ander Spitze. Die 16
Richter werden von rund 220 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern -
von der Juristin bis zum Hausmeister - in der Bewältigung
ihrer Arbeit unterstützt.
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Amtssitz des
Gerichtes ist Karlsruhe. In bewusstem architektonischem
Gegensatz zum Schloss des einstigen Markgrafen von Baden ist für
das Bundesverfassungsgericht im Schlosspark Ende der 60er Jahre
ein modernes Gebäude errichtet worden. Glas, Holz und Stein
dominieren die offene Bauweise. Auch durch sein Domizil drückt
das Gericht Transparenz und Bürgernähe aus. So steht
das Bundesverfassungsgericht bei der Frage nach dem Vertrauen
der Bürger in Einrichtungen des öffentlichen Lebens
seit vielen Jahren an der Spitze.
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Carola v.
Paczensky
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Richterin am
Verwaltungsgericht
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Pressestelle
des Bundesverfassungsgerichts
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