50 Jahre Bundesverfassungsgericht

Entwurf:

Frau Aase Thorsen, Neuberg


Daten:
2001 A, D ,F,G,J, Ag 925, 15,5gr, 32,5mm
Anmerkungen:
Begleitzettel der Bundesschuldenverwaltung Carola v. Paczensky
Im September 2001 jährt sich zum fünfzigsten Mal der Gründungstag des Bundesverfassungsgerichts. Schon vor den Feierlichkeiten vor Eröffnung des Gerichts am 28. September 1951, hatten die Richter nicht nur am 7. September 1951 ihre Ernennnngsurkunden
erhalten, sondern der Zweite Senat hat am 9 September 1951 bereits die erste Entscheidung des Gerichtes getroffen. In diesem Verfahren werde per einstweiliger Anordnung die Volksabstimmung über die Neugliedernng der Länder im Südwesten Deutschlands verschoben.

Hüter der Verfassung so wird die Aufgabe des Baundesverfassungsgerichts schlagwortartig umschrieben. Nach den Erfahrungen aus der Weimarer Republik haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes mit der Errichtung des Bundesverfassungsgerichts dafür Sorge getragen, dass die Einhaltung der Verfassung durch die Staatsgewalten von einem obersten Gericht überwacht wird. Neben dem Bundespräsidenten, dem Bundeskanzler, dem Bundestag und dem Bundesrat steht das Bundesverfassungsgericht gleichrangig als oberstes Verfassungsorgan.

Die Aufgaben des Gerichts sind vielfältig Sie sind in der Verfassung selbst geregelt, ihre Auflistung findet sich in Art 93 GG. Im Verfahren der Verfassangsbeschwerde, die von jedem Bürger und jeder Bürgerin eingelegt werden kann, wacht das Gericht über die Einhaltung der Grundrechte durch Legeslative. Exekutive und judikative. Voraussetzung für eine zulässige Verfassungsbeschwerde ist aber in der Regel, dass der ordentliche Rechtsweg zuvor erschöpft wurde. Das Bundesverfassungsgericht hat als einziges Gericht in Deutschland die Kompetenz, Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu überprüfen und gegebenenfalls für verfassungswidrig zu erklären. Ein besonderes Verfahren hierfür ist das Normenkontrollverfahren. Schließlich ist die Aufgabe des Gerichts in Organstreitigkeiten, die Rechte und Pflichten der Verfassungsorgane, des Bundes und der Länder und der Mehr- und Minderheiten im parlamentarischen System gegeneinander abzuwägen und zu schützen.

Von diesen Verfahren ist die Verfassungsbeschwerde bei weitem das populärste. Fast 5000 Menschen wenden sich jedes Jahr an das Gericht, um sich mit der Verfassungsbeschwerde gegen sie vermeintlich in ihren Grundrechten verletzende Urteile oder Gesetze zu wehren.

Allerdings führen nur ca. 2,5% der Verfassungsbeschwerden zum Erfolg. Grundrechtsverstöße, sie denn vorliegen, werden regelmässig in einer der vorhergehenden Gerichtsinstanzen erkannt und beseitigt. Jedoch hat die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in vielen Fällen die Bedeutung der Grundrechte gestärkt und in ihrem Gehalt einer breiten Öffentlichkeit nahegebracht. Im Laufe seines 50jährigen Bestehens hat das Bundesverfassungsgericht – in welcher Verfahrensgestaltang auch immer - zu fast allen die Gesellschaft bewegenden Fragen Entscheidungen getroffen. Auch wo das Bundeverfassungsgericht - wie bei den Organstreitigkeiten - die Rechte der einzelnen Staatsorgane festlegt oder eine Kompetenzüberschreitung feststellt, wird es nur auf Antrag tätig. Weder kann das Gericht Entscheidungen an sich ziehen noch als ,Gutachter des Staates seine Meinung zu verfassungsrechtlichen Fragen äussern. Seine Entscheidungen binden alle staatlichen Gewalten.

Das Gericht besteht aus zwei Senaten mit - seit 1963 - jeweils acht Richterinnen und Richtern. Diese werden einmatig für eine Amtszeit von zwölf Jahren gewählt. Neben einer vorgeschriebenen Mindestquote an Richtern, die zuvor an obersten Bundesgerichten tätig waren, sind es in erster Linie Professorinnen und Professoren, die für dieses hohe Amt vorgeschlagen werden. Seit 1994 steht mit Prof. Jutta Limbach erstmals eine Frau als Präsidentin ander Spitze. Die 16 Richter werden von rund 220 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - von der Juristin bis zum Hausmeister - in der Bewältigung ihrer Arbeit unterstützt.

Amtssitz des Gerichtes ist Karlsruhe. In bewusstem architektonischem Gegensatz zum Schloss des einstigen Markgrafen von Baden ist für das Bundesverfassungsgericht im Schlosspark Ende der 60er Jahre ein modernes Gebäude errichtet worden. Glas, Holz und Stein dominieren die offene Bauweise. Auch durch sein Domizil drückt das Gericht Transparenz und Bürgernähe aus. So steht das Bundesverfassungsgericht bei der Frage nach dem Vertrauen der Bürger in Einrichtungen des öffentlichen Lebens seit vielen Jahren an der Spitze.

Carola v. Paczensky
Richterin am Verwaltungsgericht
Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts