Info 1990

Am 1.Juli 1990 trat der Staatsvertrag über die Schaffung einer Währungs- Wirtschafts- und Sozialunion, zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der damals faktisch noch existierenden Deutschen Demokratischen Republik, in Kraft. Gleichzeitig ging die Zuständigkeit, für die Geld- und Währungspolitik im erweiterten Geltungsbereich der DM, auf die Deutsche Bundesbank über. Damit wurde die D–Mark alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel in beiden deutschen Staaten.

Um die Massen an Kleinmünzen der DDR zu ersetzen, die am 30.06.1991 ihre Kursgültigkeit verlieren, beginnt die Münzstätte (A) Berlin, die bis dahin das Münzgeld der DDR hergestellt hat, die Kleinmünzen 1Pf - 1DM zu prägen und ab 1991 auch die Münzen 2DM - 5DM. Seither gibt es in der Bundesrepublik 5 Münzstätten.

Münzkatalog