Europäische Union



Die Idee von den Vereinigten Staaten von Europa entstand nach dem 2.Weltkrieg, der am 9.Mai 1945 endete. Es waren weniger wirtschaftliche Interessen die diese Idee gebaren, als die frische Erinnerung und das Leid der Menschen, an deren Körpern sich das Schlachten abgespielt hatte. Doch zum Leben gehört auch Wirtschaften und so manifestiert sich der Weg zur Verwirklichung dieser Idee an wirtschftlichen Gegebenheiten.

1951 Die Staaten Frankreich, Italien, Belgien, die Niederlande, Luxemburg und die Bundesrepublik Deutschland bilden die EGKS –Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, die kurz Montanunion genannt wird. Mit der Montanunion wird eine gemeinsame Markt- und Industriepolitik für diese damals wichtigsten Grundstoffe vereinbart.

1957 treffen die Regierungschefs dieser 6 Staaten erneut in Rom zusammen um die erfolgreichen Vereinbarungen der Montanunion zu erweitern. Sie gründen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM). Das Ziel der Römischen Verträge ist die Schaffung eines gemeinsamen Marktes für alle Güter, mit freizügiger Arbeitsplatzwahl für die Arbeitnehmer und freiem Dienstleistungs- und Kapitalverkehr. Als erste Stufe schafft die EWG schrittweise eine Zollunion, in der die Zölle im gegenseitigen Warenverkehr abgebaut werden. EURATOM fördert die Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie.

1967 werden die Organe der drei Gemeinschaften EGKS, EWG und EURATOM zusammengelegt und seither ist die Bezeichnung Europäische Gemeinschaft (EG) üblich. Der EG treten in der Folge die meisten westeuropäischen Staaten bei, mit Ausnahme der Kleinstaaten, der Schweiz und nach einer Volksabstimmung, von Norwegen. Andere westeuropäische Staaten stellen Aufnahmeanträge, werden aber aufgrund ihrer schwachen Wirtschaft abwartend behandelt. Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion 1989 bitten auch die meisten osteuropäischen Nachbarstaaten um Aufnahme.

1991 wird ein weiterer Entwicklungsschritt durch den Vertrag von Maastricht eingeleitet. Mit ihm soll Europa zu einer politischen Union zusammenwachsen, den 'Vereinigten Staaten von Europa'. Der erste Schritt hierzu soll durch den Zusammenschluß des gemeinsamen Binnenmarktes in einer Wirtschafts- und Währungsunion gemacht werden und er soll für die ersten Staaten im Jahr 2002 abgeschlossen sein. Für diesen Schritt wird eine gemeinsame Währung benötigt. Diese wird den Namen EURO tragen und für die Gemeinschaft aller Staaten, die dieses Ziel verfolgen steht seither die Bezeichnung Europäische Union (EU).

1999 Die europäische Währung der EURO wird in elf EU-Staaten eingeführt. Für einen Gewöhnungszeitraum bleibt zwar noch das alte nationale Geld im Umlauf aber die gemeinsame Währung ist geschaffen. Bis spätestens zum 30.06.2002 haben alle Staaten genügende Mengen des neuen Geldes hergestellt, so daß die nationalen Währungen als Hilfsmittel im Zahlungsverkehr verschwinden.

2001 Griechenland wird das 12.Land im EURO-Staatenverbund. Auch Griechenland wird den EURO am 01.01.2002 einführen.

Bundesrepublik: 01.01.2002
Das neue EURO-Geld wird in den Umlauf gebracht und ist von diesem Tag an alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel in der Bundesrepublik Deutschland. Bis zum 28.Februar 2002 kann die Deutsche Mark im Handel, bei Banken und an Automaten noch verwendet werden, dann gibt es nur noch den Euro. Die Deutsche Mark kann jedoch über einen unbefristeten Zeitraum, bei Banken gegen Euros eingetauscht werden. (3.Euro-Einführungsgesetz vom Juli 1999)

2007 Slowenien wird als 13.Land zum 01.01.2007 den Euro einführen.




Mitgliederentwicklung der EU



1957

Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Bundesrepublik Deutschland



1973

Dänemark, Irland, Großbritannien



1981

Griechenland



1986

Spanien, Portugal



1995

Finnland, Österreich, Schweden





In Bezug auf das Zollgebiet der EU gelten folgende Einschränkungen.




Dänemark:

Die Färöer-Inseln und Grönland gehören nicht zum Zollgebiet der EU




Deutschland:

Die Insel Helgoland sowie das Gebiet um Büsingen (Vertrag vom 23.11.64 zwischen Deutschland und der Schweiz gehören nicht zum Zollgebiet der EU.




Spanien:

Ceuta und Melilla (auf dem afrikanischen Kontinent gelegen) gehören nicht zum Zollgebiet der EU




Frankreich:

Ausnahmen sind die französischen Überseegebiete sowie St.Pierre und Miquelon sowie Mayotte




Italien:

Die Gemeinden Livigno und Campione d'Italia sowie des zum italienischen Gebiet gehörenden Teils des Luganer Sees zwischen dem Ufer und der politischen Grenze, der zwischen Ponte Tresa und Porto Ceresio gelegenen Zone, gehören nicht zum Zollgebiet der EU.



2004

Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechei, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Zypern, Malta.



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Europäische Staaten, mit denen ein Assoziierungsabkommen zur EU besteht








Für Bulgarien und Rumänien ist die Aufnahme für das Jahr 2007 vorgesehen.




Die Türkei soll im Jahr 2014 aufgenommen werden.






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Europäische Staaten, die sich nicht in der EU befinden




Norwegen, 1995 entscheidet sich die Mehrheit der Norweger in einer Volksabstimmung gegen einen Beitritt




Island




Schweiz, Liechtenstein, San Marino, Monaco, Andorra, Vatikan




Albanien, Mazedonien, Serbien, Bosnien Herzegowina, Kroatien,




Moldawien, Ukraine, Weißrußland, Rußland





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